Allgemeine Geschäftsbedingungen

pluma ag

Stand Februar 2024

1. Anwendungsbereich und Geltung

a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln zusammen mit einem oder mehreren individuellen Verträgen (z.B. Auftrag, Kaufvertrag, IT-Dienstleistungsvertrag oder SLA) die Erbringung von Leistungen im Bereich der Gemeindeverwaltung und von öffentlichen Institutionen durch die pluma ag zugunsten des Kunden.

b) Enthalten Vertrag und AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor.

c) Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Kunden als akzeptiert.

d) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausge-schlossen.

2. Abschluss des Vertrages 

a) Eine Offerte ist während der von der pluma ag genannten Frist verbindlich. Ohne Fristnennung erlischt die Offerte innerhalb zweier Monate ab Erstellungsdatum der Offerte.

b) Der Vertrag zwischen der pluma ag und dem Kunden kommt durch beidseitige schriftliche Unter-zeichnung des Vertrags oder schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Kunden zustande.

3. Vertragsleistung   

a) Die pluma ag erbringt die Vertragsleistung gemäss dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan. Bei Terminverzug der pluma ag räumt ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist ein.

b) Die pluma ag verpflichtet sich, die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt und unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und ihres Know-hows zu erbringen.

c) Die pluma ag informiert den Kunden regelmässig über den Stand der Vertragsleistung und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden 

a) Der Kunde bietet der pluma ag jede Unterstützung an, die zur Erbringung der Vertragsleistung benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist. 

b) Der Kunde stellt der pluma ag ohne besondere Aufforderung sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. vollständig und rechtzeitig zur Verfügung, die für die Erbringung der Vertragsleistung erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.

c) Sofern die pluma ag ihre Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen hat, stellt der Kunde der pluma ag rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.

d) Der Kunde prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf von 5 Arbeitstagen seit der Ablieferung, durch. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der der Kunde der pluma ag unverzüglich und schriftlich mit.

5. Kosten und Zahlungsbedingungen 

a) Kostenvoranschläge werden auf der Grundlage, der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten erstellt und beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten. Daher sind Kostenvoranschläge für die endgültige Berechnung der Kosten nicht verbindlich. 

b) Sofern der Vertrag keine speziellen Vorgaben enthält, stellt die pluma ag dem Kunden monatlich Rechnung.

c) Alle Rechnungen sind 30 Tage netto nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. 

d) Der Rückbehalt von Zahlungen und die Ver-rechnung von nicht ausdrücklich anerkannten Gegen-ansprüchen ist ausgeschlossen.

e) Bei Zahlungsverzug erhebt die pluma ag den gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 5%. Bearbeitungs-kosten für Korrespondenz und Inkassomassnahmen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

f) Die pluma ag kann in begründeten Fällen die Sicherstellung oder eine Vorauszahlung verlangen

6. Geheimhaltung 

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses von der jeweils anderen Partei erlangen, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht beginnt im Offert Stadium und gilt auch nach Beendigung des Vertrags.  

7. Schutz- und Nutzungsrechte 

a) Sämtliche Schutzrechte wie beispielsweise Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der pluma ag im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie an dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ungeachtet einer Zusam-menarbeit zwischen der pluma ag und dem Kunden ausschliesslich der pluma ag zu.

b) Die pluma ag räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows, ein.

c) Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen davon sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der pluma ag zulässig.

d) Werbung und Publikationen über die dem Kunden gegenüber erbrachten Vertragsleistung bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung.

8. Gewährleistung und Haftung 

a) Die pluma ag gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.

b) Die pluma ag haftet dem Kunden gegenüber für sämtliche unmittelbaren und direkten Schäden, die sie im Zuge der Vertragserfüllung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. 

c) Jegliche darüber hinaus gehende Haftung, einschliesslich der Haftung für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, für entgangenen Gewinn und für durch Hilfspersonen verursachte Schäden, wird hiermit ausgeschlossen. 

9. Vertragsdauer und Kündigung 

a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlos-

b) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

10. Änderungen 

Die pluma ag behält sich vor, ihre Dienstleistungen und Preise jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sind diese Änderungen für den Kunden erheblich nachteilig, kann er die betroffene Dienstleistung vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. 

Die pluma ag behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die pluma ag informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind diese Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderungen den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er die Kündigung, akzeptiert er die Änderungen. 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand befindet sich in 3930 Visp.